Ihr Anwalt für Kunstrecht

Im Kunstmarkt bilden schriftliche Verträge nach wie vor die Ausnahme. Auch langjährige Verträge sind häufig nicht schriftlich fixiert sondern beruhen auf Handschlag.
Wir beraten Sie kompetent, wenn es um die Vertretung und Durchsetzung ihrer Rechte geht.

Was tun, wenn ein Zertifikat fehlt, ein Werkverzeichniseintrag verweigert wird oder ein für den (Weiter-)verkauf essentieller Experte eine falsche Bewertung vornimmt? Wir vertreten Sie deutschlandweit bei der Durchsetzung ihrer Rechte.

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Unser Angebot für Sie

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Echtheitsverfahren

Wir beraten und vertreten Sie bei allen Streitigkeiten im Zusammenhang mit Echtheit, Fälschung, Werkverzeichnis, Zertifikaten und Kunstexperten.
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Restitutionsverfahren (Beutekunst)

Die zunehmende Provenienzrecherche ist im Alltag von Museen und Institutionen angekommen. Mit uns haben Sie einen starken Partner an Ihrer Seite.
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Kulturgüterschutz

Als Sammler, Museum oder Händler beraten wir Sie zu den nötigen Anträgen, Ausfuhrgenehmigungen und zu Ihren Rechten und Pflichten nach dem Kulturgutschutzgesetz.
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Galerie-, Ausstellungs- und Leihverträge

Wir erstellen für Sie Vorlagen zu Pflichtinformationen, berücksichtigen die branchenspezifischen Sorgfaltspflichten nach KGSG, GWG und sonstigen Spezialgesetzen.

Auktionsrecht

Als Ersteigerer haben Sie ein Los ersteigert, dass sich als falsch herausstellt? Als Versteigerer werden Sie aufgefordert, eine Arbeit zurückzunehmen, weil sie angeblich falsch ist?

Stiftungsrecht

Sie wollen ihre Sammlung der Allgemeinheit zugänglich machen oder sonstige Stiftungszwecke umsetzen? Wir beraten Sie und vertreten Sie gegenüber den Behörden.

Kunstfonds

Mit unserer Expertise sowohl im Kunstrecht als auch im Kapitalmarktrecht beraten und vertreten wir Sie bei der Aufsetzung eines Kunstfonds.

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Unsere Expertin im Kunstrecht

Unsere Expertin im Kunstrecht

Dipl. Kunstrechtlerin Yasmin Mahmoudi (Rechtsanwältin)

Unsere Spezialisten im Kunstrecht stellen sich vor

Als Kunstrechtkanzlei verfügen wir über eine besondere Expertise, von der unter anderem Sammler, Auktionshäuser, Galerien, Kunst- und Vermögensverwalter profitieren. Unsere Expertin Yasmin Mahmoudi ist im Pool des internationalen Kunstschiedsgerichts Court of Arbitration for Art (CAfA) vertreten, unser Experte Michael Kerkmann bringt jahrelange Erfahrung als Mitarbeiter einer renommierten Galerie. Diese Praxiserfahrung aus dem Kunstmarkt und Kunstrecht bringen wir zielführend in die Vertretung unserer Mandanten ein.

Der Kunstmarkt steht vor der Herausforderung, ständig neu hinzukommende, branchenspezifische Gesetze umzusetzen, von den Sorgfaltspflichten nach dem KGSG, über die Know-Your-Customer Vorgaben des Geldwäschegesetzes, um nur zwei Beispiele zu nennen.

Wir unterstützen Sie als Marktteilnehmer bei der Implementierung und im Fall eines vermeintlichen Verstoßes.

Öffnungszeiten

Montag 08:00–18:00
Dienstag 08:00–18:00
Mittwoch 08:00–18:00
Donnerstag 08:00–18:00
Freitag 08:00–18:00

Adresse

Dr. Mahmoudi & Partner Rechtsanwälte mbB
Beethovenstr. 4
50674 Köln

Was unsere Kunden über uns sagen

Die fachliche Kompetenz in diesem äußerst schwierigen und für Laien kaum verständlichen juristischen Metier, gepaart mit der Fähigkeit, dies dennoch dem Mandanten plausibel und verständlich und somit nachvollziehbar zu machen.

Vertrauen entstand bereits im ersten Kontakt und vertiefte sich über die Jahre hinweg in dieser Form der Zusammenarbeit in einem besonderen Maß! Für mich und mittlerweile sogar einige meiner Geschäftspartner im In – und Ausland die erste Adresse, wenn es um Markenrecht geht!

Für mich gibt es daher nur ein Wort: DANKE.

Harald Lutze-Panzenell

Geschäftsführer, halupa Management

Den ersten Kontakt hatte die Firma Eleven & Sun GmbH mit der Kanzlei Dr. Mahmoudi & Partner in 2017 bezüglich diverser Markenanmeldungen.

Seitdem verlassen wir uns gänzlich bei Markenanmeldungen als auch Vertragserstellungen und Beratungen mit Geschäftspartnern Dr. Mahmoudi & Partner. Die Kanzlei arbeitet sehr genau und zuverlässig. Der Kontakt zum Klienten ist jederzeit professionell und freundlich.

Wir sind sehr zufrieden mit der gemeinsamem Zusammenarbeit und wünschen, dass diese auch weiterhin bestehen bleibt. Mit

M.A. Bahnmanyar

Geschäftsführer, Eleven & Sun GmbH

Häufig gestellte Fragen im Kunstrecht

Was gilt es beim Vertrieb eigener Werke zu beachten?
Eine besondere Bedeutung besitzt die Materie für alle Künstler, die vielleicht eines ihrer Bilder verkaufen, es als temporäre Leihgabe an ein Museum übergeben oder es in der Obhut eines Galeristen wissen möchten. Immer müssen dabei die maßgeblichen Rahmenbedingungen und Ziele definiert, nicht selten besondere Voraussetzungen für den Transport, die Aufbewahrung und das Ausstellen realisiert werden. Die dafür erforderlichen vertraglichen Vereinbarungen erstrecken sich über mehrere juristische Bereiche. Erst die Beratung durch einen auf das Kunstrecht spezialisierten Anwalt kann dabei helfen, etwaigen Schäden und Wertverlusten entgegenzuwirken sowie einen Rechtsstreit mit den übrigen Beteiligten zu vermeiden.
Was gilt bei Auktionen zu beachten?
Ein weiterer Anwendungsbereich dieses Themenkreises wird regelmäßig in der Versteigerung bestimmter Werke gesehen. Der hierbei beschrittene sekundäre Kunstmarkt erschwert häufig den Kontakt zum Schöpfer eines Bildes oder einer Skulptur – die Angst, eine Fälschung zu erhalten, kann somit beim Wettbieten nicht ausgeschlossen werden. Wie ist jedoch beim Erwerb einer solchen zu verfahren? Welche Ansprüche gegen den Auktionator sowie den Künstler stellen sich für den Käufer, der seinerseits auf die Übergabe eines originalen Werkes oder auf die Rückabwicklung der Kosten hoffen wird? Auch hierbei kann vielfach erst ein im Kunstrecht geschulter Jurist helfen.
Das Kunstrecht bei der Wahrung der Eigentumsverhältnisse
Durch den Verkauf oder das Vererben eines Werkes verändern sich stets auch die Eigentums- und Besitzrechte an ihm. Zu denken wäre etwa an Bilder, die sich seit vielen Jahren im Familienbesitz befinden oder an solche, die erst kürzlich den Weg in die Sammlung eines Kunstliebhabers gefunden haben – nicht immer war der Erwerb rechtlich abgesichert. Insbesondere die Behandlung der sogenannten Raubkunst nimmt im Kunstrecht eine hohe Bedeutung ein. Zugleich ist die Thematik aufgrund der seltenen und vielfach hochpreisigen Werke besonders sensibel.
Was gilt es bei der Wertermittlung zu beachten?
Zu welchen Preisen ein Werk angeboten wird, mit welchen Summen es versichert ist oder welcher Maßnahmen es beim Ausstellen bedarf, hängt oftmals eng mit dem wirtschaftlichen und ideellen Wert desselben zusammen. Mag sich der letztgenannte Faktor nur selten präzise ermitteln lassen, so kann ein Gutachten doch zumindest den finanziellen Gegenwert bestimmen. Auch dieser Vorgang sollte jedoch rechtlich abgesichert sein, um Beschädigungen oder fehlerhafte Aussagen zu vermeiden. Das Kunstrecht kann bei derartigen Einschätzungen helfen, eine möglichst genaue Analyse zu erhalten, die etwa auf internationalen Auktionen oder für Galerien rund um den Erdball eine bindende Wirkung besitzt.
Das Kunstrecht und der sorgfältige Umgang bei Restaurationen
Erfahrungsgemäß werden die häufigsten Beschädigungen der Werke übrigens nicht beim Transport erlitten. Vielmehr stellen die Restaurationsmaßnahmen im Rahmen der Werterhaltung ein besonderes Risiko dar. Fehlerhafte Handgriffe oder die Wahl falscher Farben und Konservierungsmittel können bereits genügen, einem Einzelstück erheblich zuzusetzen. Auch für diesen Fall bedarf es einer weitreichenden Absicherung, durch die der Eigentümer im Zweifelsfall geschützt ist. Denn für ihn kann das Bild oder die Skulptur immer auch einen wichtigen Investitionsfaktor darstellen. Ein auf das Kunstrecht spezialisierter Jurist berät ihn vor und während des Kaufs sowie bei etwaigen Restaurationsarbeiten und der dafür notwendigen Auswahl eines kompetenten Künstlers.
Das Kunstrecht und das Urheberrecht
Doch einige Werke sind schon kurz nach ihrer Erstellung umstritten. Manch kluge Idee für ein Bild, manch formgebende Vorlage für eine Skulptur wird durch einen anderen Künstler beansprucht. Stets stellt sich dabei die Frage, inwieweit ein Bruch des Urheberrechts vorliegt und der eigentliche Schöpfer entschädigt oder am Wert des neuen Werkes beteiligt werden muss. Das Kunstrecht in seiner vielseitigen Ausprägung nimmt daher für alle Themenbereiche rund um die Kunst einen erheblichen Stellenwert ein und bedarf einer besonderen Erfahrung, um durch einen Juristen kompetent im Einzelfall angewendet werden zu können.
Die Frage der Echtheit ist eine der häufigsten Konfliktquellen beim Kunstkauf
Wie wirkt es sich rechtlich aus, wenn im Auktionskatalog steht: „Werkstatt von Rembrandt“; „Raffael zugeschrieben“?

Ist ein Bild unecht, weil der gerade noch als Platzhirsch anerkannte „Experte“ ein Zertifikat verweigert und das Werk als fragwürdig bezeichnet, obwohl es Fotos von Werk und Künstler im Atelier gibt während die von dem anerkannten Experten bestätigten Werke en bloc aus einer geplanten Museumsausstellung zurück gegeben werden und zur Absage kurz vor Eröffnung führen, weil sich herausstellt, dass diese rückdatiert sind?

Ist die Urheberschaft des Künstlers, der das Werk signiert hat, hinreichend für die Bejahung der Echtheit?

Haftet der Experte, wenn ein naturwissenschaftliches Gutachten sein kunsthistorisches Gutachten widerlegt?

Wir beraten und vertreten Sie bei allen Streitigkeiten im Zusammenhang mit Echtheit, Fälschung, Werkverzeichnis, Zertifikaten und Kunstexperten.

Was gilt es als Sammler, Museum oder Händler zu beachten?
Sie sind Sammler und wollen einen Teil Ihrer Sammlung in ihre Ferienimmobilie im Ausland bringen? Sie planen einen Umzug und wollen auch ihre Kunst mitnehmen? Wir beraten Sie bei den nötigen Anträgen auf temporäre oder dauerhafte Ausfuhrgenehmigung ins europäische oder außereuropäische Ausland.

Sie sind ein Museum und möchten Exponate verleihen oder entleihen? Wir stellen sicher, dass die Wiedereinfuhr abgesichert wird.
Sie sind Händler und wollen Antiken auf einer Messe oder Auktion ankaufen oder Ihnen wird ein Exponat von einem Einlieferer angeboten?

Wir prüfen und beraten Sie im Hinblick auf Ihre Rechte und Pflichten nach dem Kulturgutschutzgesetz.

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