Am 28.09.2012 verkündete die 2. Zivilkammer des LG Köln ihr Urteil in einem Schadenersatzprozess gegen das Kölner Auktionshaus Lempertz und dessen Geschäftsführer Hanstein. Wie bereits in der mündlichen Verhandlung angedeutet bekam die klagende maltesische Gesellschaft Schadenersatz in Millionenhöhe zugesprochen. Das Auktionshaus habe nicht mit der erforderlichen Sorgfalt gehandelt, als es das von dem Fälscher Beltracci gemalte vermeintliche Campendonk Gemälde „Rotes Bild mit Pferd“ versteigerte. Das Urteil ist jedoch nicht rechtskräftig.

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